Manchmal sind die Fragen kompliziert und die Antworten einfach.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Demokratie leben!“

Hier findet ihr Fragen und Antworten rund um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die Partnerschaft für Demokratie Regen.

„Demokratie leben!“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Förderung einer starken Zivilgesellschaft. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird daher ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene aber auch Orte der Prävention in den Blick nimmt. Dadurch wird zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene unterstützt.

Der Landkreis Regen beteiligt sich am Förderprogramm „Demokratie leben!“, mit der Gründung einer Partnerschaft für Demokratie. Dadurch können Projekte im Zielbereich des Bundesprogramms gezielt gefördert und unterstützt werden. Es ist ein Aktions- und Initiativfonds eingerichtet, der ausschließlich für die Förderung von Einzelprojekten verwendet wird. Auch du kannst in Verbindung mit einer gemeinnützigen Organisation Fördermittel beantragen und eine finanzielle Unterstützung für Projekte erhalten.

Die Gründung einer Partnerschaft für Demokratie ist das übergeordnete Ziel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Handlungsbereich der Kommune.

Die Partnerschaft für Demokratie ist dabei die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort wesentlichen Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit. So soll die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt werden.

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Ehren-, Neben- und Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe/-arbeit
  • Personen aus kommunalen Organisationen, Politik und Zivilgesellschaft

Der Aktions- und Initiativfonds beinhaltet die Fördermittel, die in der jeweils laufenden Förderperiode für Projekte, Maßnahmen und Vorhaben zur Verfügung stehen. 

Im Jugendfonds werden jährlich Fördermittel bereitgestellt, die speziell von Jugendforen zur Umsetzung von Jugendprojekten abgerufen werden können.

Empfänger*innen der Fördermittel müssen gemeinnützig i.S.d. §§ 51ff. Abgabenordung (AO) sein oder den Nachweis der Stellung eines erfolgsversprechenden Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit führen. Zum Beispiel:

  • Eingetragene Vereine
  • Juristische Personen (z.B. Kirchengemeinden oder Verbände)
  • Anerkannte Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe

Schüler*innen, Jugendinitiativen und die Jugendforen sind über den Jugendfonds antragsberechtigt.

Einzelpersonen oder Initiativen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, können über eine Kooperation mit einem solchen Träger dennoch Projekte durchführen. Beratung und/oder Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartner*innen gibt es von der Koordinierungs- und Fachstelle.

Die Partnerschaft für Demokratie Regen fördert zivilgesellschaftliches Engagement für demokratisches Denken und Handeln sowie für Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft.

Förderfähige Projekte könnten zum Beispiel sein:

  • Konzertveranstaltungen gegen Rechtsextremismus
  • Workshops und Vorträge zum Thema LSBTIQ+
  • Theater- und Filmvorführungen
  • Lesungen und Erzählcafés
  • Interkulturelle Begegnungsfeste
  • Jugendbeteiligungsformate
  • etc.

Zuwendungsfähig (d.h. förderfähig und abrechenbar) sind alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen bzw. die zur Durchführung des geförderten Projekts zwingend notwendig sind. Zum Beispiel:

  • Personal- und Honorarkosten
  • Saalmiete
  • Kosten für Veranstaltungstechnik
  • Fahrtkosten
  • etc.

Ansprechpartnerin rund um das Bundesprogramm und die Projektförderung ist die Koordinierungs- und Fachstelle, angesiedelt beim Kreisjugendring Regen